3 Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen:
- zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
- zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche führen wir regelmäßig Ultraschalluntersuchungen für Sie kostenlos als „Serviceleistung“ durch, um die normale Entwicklung Ihrer frühen Schwangerschaft zu gewährleisten.
Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. Und 22. Schwangerschaftswoche können Sie zwischen einer „normalen“ Ultraschalluntersuchung mit einfacher Messung der Größen von Kopf, Rumpf und Oberschenkelknochen, oder einer sogenannten „erweiterten Basisultraschalluntersuchung“ wählen. Für diese erweiterte Ultraschalluntersuchung sind spezielle Voraussetzungen und Prüfungen sowie eine Zulassung notwendig, über die beide Ärzte der Frauenärzte Borbeck-Bochold selbstverständlich verfügen.
Bei der erweiterten Basisultraschalluntersuchung wird untersucht:
Kopf: | Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar? Sind alle Hirnstrukturen normal entwickelt? |
Hals/Rücken: | Sind sie normal entwickelt? Ist die knöcherne Wirbelsäule normal entwickelt? |
Brustkorb | Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch und gleichmäßig in der richtigen Frequenz? Sind die vier Kammern des Herzens und die Herzklappen ausgebildet? |
Rumpf | Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen? |